Eine Bauvoranfrage gibt erste Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks, sowie über einzuhaltende Vorschriften. Die Bauvoranfrage ist schriftlich an das jeweilige Bauamt zu stellen. Die Antwort ist nicht verbindlich und sollte nach etwa vier Wochen vorliegen. Es kann auch eine Bauvoranfrage gestellt werden, die sich auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen bezieht und über die dann in einem Bauvorbescheid entschieden wird. Eine Bauvoranfrage ist vor allem dann sinnvoll, wenn die bauplanungsrechtliche Seite zweifelhaft erscheint und es möglich ist, dass gewisse Vorstellungen gar nicht verwirklicht werden dürfen. Ist der Baubescheid oder die Bebauungsgenehmigung positiv, so kann man während der dreijährigen Geltungsdauer des Bescheids sicher sein, dass die gestellten Fragen auch in der Baugenehmigung nicht anders entschieden werden. Die Bauvoranfrage kann ohne Architekten oder Planer gestellt werden. In einigen Bundesländern kann dies sogar formlos geschehen.
Quelle: Dipl.-Ing.Sophie Gebhardt – 17047/2004-07-28
Um die geforderten Unterlagen für eine Bauvoranfrage für Sie erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einen Lageplan im Maßstab 1:2000. Bitte zeichnen Sie in den Lageplan Ihren gewünschten Standort der Kleinwindkraftanlage ein. Wir werden den Standort dann für Sie prüfen und im Falle von gegebenen Hindernissen durch Baumreihen oder anderer Bebauungen einen alternativen Standort in Absprache mit Ihnen auswählen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Energiekostenabrechnung vom Vorjahr.